Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat die
Förderung von Vor-Ort-Beratungen mit der Richtlinie vom 29. Oktober
2014 stärker an die Bedürfnisse der Praxis angepasst.
Weiterhin genügend finanzielle Mittel zur Förderung von Vor-Ort-Beratungen
Zuschuss in Höhe von 60 Prozent der förderfähigen Beratungskosten; maximal 800 Euro bei Ein- und
Zweifamilienhäusern und maximal 1.100 Euro bei Wohnhäusern mit mindestens drei Wohneinheiten.
Zuschuss in Höhe von 100 Prozent der förderfähigen Beratungskosten für zusätzliche Erläuterung des
Energieberatungsberichts in Wohnungseigentümerversammlung oder Beiratssitzung; maximal 500 Euro.
Der Kunde einer Vor-Ort-Beratung hat nach der neuen Richtlinie außerdem eine Wahlmöglichkeit mit Blick auf den Inhalt
des Energieberatungsberichts:
Er kann wählen zwischen der Erstellung eines energetischen Sanierungskonzepts für