• Erstberatung
• Energieausweise für Wohngebäude (Verbrauchsausweis, Bedarfsausweis)*
• Blower-Door (Differenzdruck-Messverfahren)
• Energieberatung mit Modernisierungsvarianten
• Fördermittelberatung zum KfW Effizienzhaus oder Einzelmaßnahmen
• Ausstellung der KfW - Anträge und Bestätigung nach Durchführung
• Thermografie (Gebäudethermografie)
• Energetischen Neubaunachweis für planende Architekten und Bauingenieure
• Energetische Bauteilnachweise für zum Beispiel eine Dachgaube oder einen Anbau
• Beratung zur aktuellen Energieeinsparverordnung 2014/2016 und Nachrüstpflichten
Eine sehr häufig gestellte Frage:
Wann brauche ich einen verbrauchsorientierten und wann brauche ich einen bedarfsorientierten Energieausweis?
Dies ist in der Energieeinsparverordnung im § 17 geregelt.
Ein Verbrauchsausweis darf ausgestellt werden, wenn folgende Auflagen erfüllt sind:
• Es müssen sich mindestens fünf Wohneinheiten im Gebäude befinden oder
• ein Bauantrag liegt vor, der nach dem 1. November 1977 gestellt wurde oder
• das Gebäude wurde nach der 1. Wärmeschutzverordnung errichtet bzw. nachgerüstet