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Geprüfter Energieberater im Handwerk (HWK) Blower Door Messdienstleister
  Geprüfter Energieberater im Handwerk (HWK) Blower Door Messdienstleister

   

    •    Erstberatung

   

    •    Energieausweise für Wohngebäude  (Verbrauchsausweis, Bedarfsausweis)*

 

    •    Blower-Door (Differenzdruck-Messverfahren)

 

    •    Energieberatung mit Modernisierungsvarianten 

 

    •    Fördermittelberatung zum KfW Effizienzhaus oder Einzelmaßnahmen 

 

    •    Ausstellung der KfW - Anträge und Bestätigung nach Durchführung

 

    •    Thermografie (Gebäudethermografie)

 

    •    Energetischen Neubaunachweis für planende Architekten und Bauingenieure 

 

    •    Energetische Bauteilnachweise für zum Beispiel eine Dachgaube oder einen Anbau

 

    •    Beratung zur aktuellen Energieeinsparverordnung 2014/2016 und Nachrüstpflichten

 

*Energieausweise für Wohngebäude

Eine sehr häufig gestellte Frage:

 

Wann brauche ich einen verbrauchsorientierten und wann brauche ich einen bedarfsorientierten Energieausweis?

 

Dies ist in der Energieeinsparverordnung im § 17 geregelt.

 

Ein Verbrauchsausweis darf ausgestellt werden, wenn folgende Auflagen erfüllt sind:

 

    •    Es müssen sich mindestens fünf Wohneinheiten im Gebäude befinden oder

 

    •    ein Bauantrag liegt vor, der nach dem 1. November 1977 gestellt wurde oder

 

    •    das Gebäude wurde nach der 1. Wärmeschutzverordnung errichtet bzw. nachgerüstet

 

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