Eine sehr häufig gestellte Frage:
Wann brauche ich einen verbrauchsorientierten und wann brauche ich einen bedarfsorientierten Energieausweis?
Dies ist in der Energieeinsparverordnung vom 18. November 2013 geregelt.
Ein Verbrauchsausweis darf nur ausgestellt werden, wenn folgende Auflagen erfüllt sind:
• Es müssen sich mindestens fünf Wohneinheiten im Gebäude befinden oder
• ein Bauantrag liegt vor, der nach dem 1. November 1977 gestellt wurde oder
• das Gebäude wurde nach der 1. Wärmeschutzverordnung errichtet bzw. nachgerüstet