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Geprüfter Energieberater im Handwerk (HWK) Blower Door Messdienstleister
  Geprüfter Energieberater im Handwerk (HWK) Blower Door Messdienstleister

Energieausweise

Eine sehr häufig gestellte Frage:

 

Wann brauche ich einen verbrauchsorientierten und wann brauche ich einen bedarfsorientierten Energieausweis?

 

Dies ist in der Energieeinsparverordnung vom 18. November 2013 geregelt.

 

Ein Verbrauchsausweis darf nur ausgestellt werden, wenn folgende Auflagen erfüllt sind:

 

    •    Es müssen sich mindestens fünf Wohneinheiten im Gebäude befinden oder

 

    •    ein Bauantrag liegt vor, der nach dem 1. November 1977 gestellt wurde oder

 

    •    das Gebäude wurde nach der 1. Wärmeschutzverordnung errichtet bzw. nachgerüstet

SBM - Planungsbüro

Thorsten Rother 

 

 

Energie Effizienz Zentrum Bochum

 

Lothringer Allee 2

44805 Bochum

 

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